Leider haben meine Frau und ich unser Haus als GbR gekauft. Ansonsten stimmen alle Voraussetzungen fürs Baukindergeld. Sehen Sie eine Möglichkeit, das zu heilen? Etwa Auflösung der GbR und Berichtigung des Grundbuchs? Im Kaufvertrag stehen sowohl meine Frau als ich (eigenständig handelnd sowie im Namen der GbR).
Entscheidend dürft hier der Eintrag im Grundbuch sein. Sofern Sie als GbR und nicht als natürliche Personen eingetragen sind, bekommen Sie kein Baukindergeld. Ob eine Änderung des Grundbucheintrags ausreichend ist, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab. Eine rechtsverbindliche Antwort bekommen Sie daher nur von den Experten der KfW. Diese erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 539-9006.
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