Ich habe gelesen, dass das zu versteuernde Einkommen der letzten 2 Jahre maßgeblich ist, um die Förderung zu erhalten. Wird dann der Durchschnitt der 2 Jahre maßgeblich sein oder wird die Förderung nicht gewährt, wenn man in einem Jahr der beiden Jahre die Einkommensgrenze überschreitet?
Das wissen wir derzeit leider noch nicht, denn es sind nur die ersten Eckdaten zum Baukindergeld veröffentlicht. Alle weiteren Fragen werden erst geklärt sein, wenn das Gesetz zur Förderung im Juni oder Juli kommt.
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