Ich bin alleinige Eigentümerin eines Hauses und möchte dorthin bald mit meinen Kindern umziehen. Mein Ehemann bleibt aufgrund der Arbeit in der bisherigen Mietwohnung. Kann ich den Antrag auf Baukindergeld stellen, sobald wir drei dort gemeldet sind? Oder muss mein Mann ebenfalls dort gemeldet sein?
Um den Antrag auf Baukindergeld stellen zu können, müssen alle Haushaltsmitglieder in der neuen Immobilie gemeldet sein. Die Frist von 6 Monaten läuft ab Einzug des ersten Haushaltsmitglieds. Das können Sie zum Beispiel so lösen, dass Sie alle umziehen und sich ummelden und Ihr Mann die Mietwohnung als Zweitwohnsitz behält.
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