Haben wir Anspruch auf Baukindergeld, wenn die Baugenehmigung im November 2019 erteilt wurde und unser Nachwuchs erst im Juni 2020 zu Welt gekommen ist? Einzug ist noch in diesem Jahr geplant.
Ja. Denn ausschlaggebend ist in diesem Fall die Situation am Tag der Antragstellung - also spätestens 6 Monate, nachdem Sie mit Ihrer Familie in das neue Haus eingezogen sind. Wichtig ist, dass zum Tag der Antragstellung alle Familienmitglieder am neuen Wohnsitz gemeldet sind.
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