Denken Sie, dass das Baukindergeld auch für Objekte gelten wird, die bereits 2015 erbaut wurden? Oder ausschließlich für künftige Bauprojekte? Die Formulierung im Koalitionsvertrag halte ich für auslegbar.
Wir halten die Formulierungen im Koalitionsvertrag auch für auslegbar - und genau das ist derzeit das Problem. Es gibt nur wenige bekannte Informationen und viele Familien, die dringend auf die Förderung warten. Entscheidend ist am Ende allerdings nicht unsere Interpretation der wenigen Zeilen, sondern die gesetzliche Grundlage, die es aber derzeit noch nicht gibt. Dass das Baukindergeld aber drei Jahre rückwirkend gilt, halten wir für relativ unwahrscheinlich.
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