Expertenrat

Wir haben ein Haus gekauft, das zunächst renoviert wird. Mein Mann und ein Kind werden dort zuerst einziehen. Wie ist es dann mit dem Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Silja S. am 09.09.2020 

Wir haben im August 2020 eine Immobilie gekauft. Diese wollen wir erst renovieren und im Jahr 2021/22 beziehen. Der Plan ist, dass mein Mann ab 2021 dort mit unserem Kind (Kind 1) wohnt und ich erstmal mit dem Baby (Kind 2) in der alten Mietwohnung bleibe. Können wir dann erstmal nur für das Kind 1 Baukindergeld beantragen? 

2. Frage. Wir haben die Möglichkeit das Haus meiner Mutter zu erwerben im Dezember 2020, wollen dort aber nicht einziehen. Hat die 2. Immobilie einen Einfluss auf den Baukindergeldantrag für Immobilie 1? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

zu 1. In diesem Fall müssen Sie unbedingt auf die Fristen achten! Das Baukindergeld kann nämlich erst beantragt werden, wenn alle Haushaltsmitglieder in der geförderten Wohnimmobilie mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind! Die Frist selbst (6 Monate nach Einzug) läuft aber schon, wenn das erste Haushaltsmitglied eingezogen ist (in diesem Fall Ihr Mann und ein Kind).


zu 2. Da Ihr Kaufvertrag schon geschlossen ist, hat der Kauf der Elternimmobilie keinen Einfluss auf den Baukindergeldantrag.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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