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FAQ zum Baukindergeld

Fragen & Antworten zum Zuschuss für Familien

Fragen ohne Ende zum Baukindergeld und viel Text in den Merkblättern. Nicht alle Informationen sind da auf den ersten Blick präsent. Was ist nochmal mit dem Zuschuss, wenn ich schon eine Immobilie besitze oder meine Mietwohnung kaufe? Und was passiert, wenn die Kinder 18 werden? Unsere FAQ zum Baukindergeld beantworten die wichtigsten und häufigsten Fragen.

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Unsere FAQ zum Baukindergeld beantworten die wichtigsten und häufigsten Fragen

Foto: aktion pro eigenheim

Was passiert bei Trennung / Scheidung, wenn der Antragsteller auszieht, der (Ex)Partner aber mit den Kinder in der Immobilie bleibt? Kann das Baukindergeld dann auf den Partner übertragen werden?
Im Falle einer Trennung oder Scheidung gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, dass das Baukindergeld auf einen neuen Zuschuss­empfänger über­tragen wird. Voraus­setzung ist, dass der neue Zuschuss­empfänger (Mit-)Eigen­tümer der geförderten Wohn­immobilie ist und bereits bei Antrag­stellung zum geförderten Haushalt gehörte. Wichtig: Ein Zuschuss­empfänger­wechsel ist nur nach einer individuellen Prüfung möglich! Antragsteller müssen sich dafür mit der KfW in Verbindung setzen.

Was passiert, wenn ich die geförderte Immobilie verkaufe und eine andere Immobilie kaufe? Kann das Baukindergeld dann übertragen werden?
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, den Zuschuss auch nach dem Erwerb einer neuen Immobilie fortzu­führen. Das ist allerdings nur nur nach einer individuellen Prüfung der KfW möglich und es müssen alle Voraus­setzungen für das Baukindergeld erfüllt sein (nahtloser Umzug, Miteigentümer der Immobilie, Eigentumsquote des Haushalts mindestens 50 % etc.). Antragsteller sollten sich in diesem Fall so früh wie möglich mit der KfW in Verbindung setzen.

Welche Baukindergeld-Regelung gilt bei Abriss und Neubau?
Bei Abriss und Neubau gibt es für das Baukindergeld zwei Szenarien. Das sind die Voraussetzungen:

  1. Bei Neubau auf dem gleichen Grundstück: Der Abriss der Bestandsimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung erfolgt sein. Zusätzlich zu den im Merkblatt geforderten Nachweisdokumenten muss der Antragsteller anhand geeigneter Dokumente belegen, dass der Abriss zum Zeitpunkt der Antragstellung erfolgt ist (z.B. durch Rechnung).
  2. Bei Neubau auf anderem Grundstück: Wenn ein Gebäude abgerissen und auf einem anderen Grundstück ein neues Wohnobjekt gebaut bzw. erworben wird, muss der Abriss vor Erteilung der Baugenehmigung bzw. vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages erfolgt sein (analog zur allgemeinen Voreigentumsregelung beim Baukindergeld).

Wozu kann ich das Baukindergeld verwenden?
Da das Baukindergeld erst nach dem Einzug ins Wohneigentum beantragt werden kann und dann auch die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt, stockt der Zuschuss das Eigenkapital für den Hausbau oder Hauskauf nicht auf. Darauf sollten Familien bei der Kalkulation der Finanzierung unbedingt achten, der Kauf oder Bau sollte grundsätzlich auch ohne Förderung möglich sein! Und weil der Zuschuss nur einmal jährlich ausgezahlt wird, kommt er auch als Bestandteil der monatlichen Tilgung nicht in Frage. Eine sinnvolle Möglichkeit der Verwendung ist die Sondertilgung. Ist diese kostenlos möglich, kann das Baukindergeld die Restschuld und damit auch die finanzielle Belastung schneller senken. Auch für ungeplante Ausgaben rund um den Hausbau kann der Zuschuss als Polster angespart werden.

Wann wird das Baukindergeld ausgezahlt?
Sind alle Unterlagen positiv geprüft, wird das Baukindergeld einmal jährlich auf das Konto des Antragstellers ausgezahlt.

Welche Kinder werden für das Baukindergeld berücksichtigt?
Grundsätzlich werden für das Baukindergeld alle Kinder im Haushalt berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre sind. Für Kinder, die nach dem Einzug, aber vor der Antragstellung auf die Welt bekommen, gibt es den Zuschuss also. Ebenso für Kinder, die direkt nach der Antragstellung 18 Jahre alt werden. Keinen Zuschuss erhalten Familien dagegen für ein Kind, das nach der Antragstellung geboren wird.

Und was passiert, wenn Kinder nach Antragstellung 18 Jahre alt geworden sind?
Das Baukindergeld wird trotzdem ausgezahlt. Das gilt auch, wenn die Kinder bei den Eltern ausziehen.

Was passiert, wenn die geförderte Immobilie innerhalb der zehn Jahre vermietet, verkauft oder verpachtet wird?
Dann ist der Zuschussempfänger verpflichtet, die KfW sofort schriftlich zu informieren, wenn die geförderte Wohnimmobilie nicht mehr selbst genutzt wird. Der Anspruch auf Baukindergeld ist zu dem Zeitpunkt beendet, an dem das Wohneigentum nicht mehr selbst genutzt wird.

Gibt es das Baukindergeld auch für Anbauten und Umbauten?
Nein, den Zuschuss gibt es nur für den Kauf oder Bau einer Wohnimmobilie. Anbauten, Umbauten, Dachaufstockungen etc. werden nicht gefördert.

Gibt es das Baukindergeld auch bei Schenkung, Erbe oder Übertragung?
Nein, auch diese Fälle sind nicht förderfähig.

Was muss ich beachten, wenn ich meine gemietete Wohnung oder das gemietete Haus kaufen will?
In diesem Fall gibt es Baukindergeld. Da die Eigentümer schon vorher in der Immobilie gewohnt haben, gilt als Einzugsdatum das Datum der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags. Die Antragsteller müssen eine aktuelle Meldebescheinigung sowie eine formlose Erklärung zum Kauf der vorher gemieteten Immobilie einreichen.

Gibt es das Baukindergeld auch bei einem Mietkauf?
Ja, auch das ist möglich. Der Antrag auf Baukindergeld kann nach der Eigentumsübergang (Eintragung ins Grundbuch nach der Abschlusszahlung) gestellt werden. Das genaue Prozedere für Baukindergeld bei einem Mietkauf ist hier beschrieben.

Können wir Baukindergeld beantragen, wenn wir oder einer von uns schon eine Wohnimmobilie besitzt?
Das Baukindergeld kann nur beantragt werden, wenn das neue Zuhause zum Zeitpunkt der Baugenehmigung bzw. des Kaufvertrags die einzige Wohnimmobilie in Deutschland ist. Wer also schon vor Jahren als Single eine Eigentumswohnung gekauft hat und diese auch noch besitzt, wenn er die Baugenehmigung für das Einfamilienhaus erhält, bekommt kein Baukindergeld. Das gilt auch für Immobilien, die geerbt oder geschenkt wurden, oder für die einer der Partner einen Eigentumsanteil besitzt. Auch eine Immobilie mit eingetragenem Nießbrauch ist ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld.

Und was ist, wenn ich nur einen geringen Anteil an einer Immobilie besitze und diese dann komplett kaufe?
Auch in diesem Fall ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich.

Wenn ich schon eine Immobilie besitze, meine Frau aber nicht - kann sie dann den Antrag auf Baukindergeld stellen?
Nein. Für das Baukindergeld werden nicht Einzelpersonen betrachtet, sondern der gesamte Haushalt in dem die Kinder leben. In diesem Fall ist schon eine Immobilie vorhanden, so dass der Zuschuss nicht in Frage kommt.

Welcher Stichtag gilt bei mir - Baugenehmigung oder Kaufvertrag?

  • Erwerben Sie eine Immobilie vom Bauträger schlüsselfertig, zählt der notarielle Kaufvertrag als Stichtag.
  • Kaufen Sie ein Fertighaus, schließen Sie in der Regel einen Werkvertrag ab. In diesem Fall zählt der Tag Ihrer Baugenehmigung.
  • Wird die vorher gemietete Immobilie gekauft, zählt das Datum des Kaufvertrags.

Bekommen wir auch Baukindergeld, wenn wir ein Mehrfamilienhaus kaufen?
Ja, auch das ist möglich. Gefördert wird die Wohneinheit, die von der Familie bewohnt wird. Berücksichtigt werden dann nur die anteiligen Kosten der selbstgenutzten Wohnung. Die Berechnung der anteiligen Kosten der selbstgenutzten Wohnung erfolgt über die m². Aber Achtung: Beim bayerischen Baukindergeld Plus gibt es nur eine Förderung für Ein- und Zweifamilienhäuser!

Welche Unterlagen müssen wir für das Baukindergeld einreichen, wenn das Einkommen im Ausland erzielt wurde?
Um das durchschnittliche Haushaltseinkommen prüfen zu können, benötigt die KfW zwingend die Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres. Wurde das Einkommen in den maßgeblichen Jahren im Ausland erzielt, legt der Antragsteller eine beglaubigte Übersetzung der im Ausland ausgestellten Einkommenssteuerbescheide für die relevanten Jahre vor. Zusätzlich benötigt die KfW eine formlose Erklärung, dass in den betreffenden Jahren keine Einkünfte in Deutschland erzielt wurden. Diese Erklärung muss der Antragsteller mit den anderen Nachweisen im KfW-Zuschussportal hochladen.
 
Gibt es das Baukindergeld auch für den Immobilienkauf von Verwandten?
Der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie (zum Beispiel: Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) ist nicht förderfähig, das gilt auch für den Erwerb von Ehe- und Lebenspartnern.

Ist das Baukindergeld möglich, wenn die Kinder getrennter Eltern im paritätischen Wechselmodell leben?
Wenn Sie im paritätischen Wechselmodell leben, liegt die Kindergeldberechtigung bei beiden Elternteilen. Eine Förderung mit Baukindergeld ist daher ausschließlich bei paritätischen Wechselmodellen abweichend zum Merkblatt auch dann möglich, wenn Ihr Kind nur mit Nebenwohnsitz bei Ihnen gemeldet ist. Bitte laden Sie zusätzlich zu den geforderten Unterlagen eine formlose Stellungnahme zu Ihrer Situation sowie Nachweise, die das paritätische Wechselmodell belegen (zum Beispiel: gerichtliche Beschlüsse und/oder Elternvereinbarung), im KfW-Zuschussportal hoch.
Bitte beachten Sie: Eine Doppelförderung von Kindern ist nicht möglich. Stellen Sie einen Antrag auf Baukindergeld für Ihr Kind, kann Ihr ehemaliger Partner zukünftig kein Baukindergeld für dasselbe Kind beantragen. 

Gibt es Baukindergeld auch für ein Tiny House?
Förderfähig beim Baukindergeld sind nur Häuser, die fest mit dem Boden (Fundament) verbunden sind und für die ein Bauantrag gestellt werden kann. Mobile Häuser (Tiny Houses), die jederzeit ihren Standort wechseln können, fördert die KfW nicht. Das gilt nicht nur für das Baukindergeld, sondern auch für die anderen Programme der KfW.

Das Baukindergeld wird nach dem so genannten "Windhundprinzip" vergeben. Was passiert, wenn die Fördermittel aufgebraucht sind?
Der Bund stellt für den Zeitraum 2018 – 2020 insgesamt rund 10 Mrd. Euro für das Baukindergeld bereit und wird kein Geld nachschießen. Ist der Fördertopf leer, ist eine Atragstellung nicht mehr möglich. Grundlage der Mittelausstattung für das Baukindergeld ist eine Expertenschätzung zur Anzahl der Haushalte, die in dem o.g. Zeitraum antragsberechtigt sind. Der Antragseingang wird statistisch überwacht, so dass auch die Mittelbelegung monatlich geprüft wird. Die KfW geht aktuell davon aus, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel den Bedarf decken.

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Quelle: KfW / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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