Wir haben als junge Familie 2016 ein Grundstück mit Bestandsimmobilie gekauft, das Grundstück 2018 geteilt (neuer Grundbucheintrag!) und ab 2019 auf dem neuen Flurstück ein EFH gebaut, das wir 2020 bezogen haben. Zum Zeitpunkt der Baugenehmigung und des Bauvertrags in 2018 besaßen wir also bereits die (vermietete) Bestandsimmobilie. Der Kauf des ZWINGEND notwendigen Baugrundstücks in 2016 war ein Ersterwerb, d.h. kein HH-Mitglied besaß Wohneigentum. Wie sehen Sie hier die Chancen für BKG?
Leider sehen wir in Ihrem Fall keine Chance auf das Baukindergeld. Die Voreigentumsregelung gilt in jedem Fall - egal unter welchen Umständen oder warum das Wohneigentum erworben wurde. Wenn der Haushalt zum Zeitpunkt der Baugenehmigung schon eine Wohnimmobilie besitzt, kommt die Förderung leider nicht mehr in Frage.
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