Haben wir einen Anspruch auf Baukindergeld, wenn wir zum Zeitpunkt der Baugenehmigung ein Dauerwohnrecht hatten?
Ein Dauerwohnrecht ist kein Immobilienvorbesitz - und daher auch kein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Wenn die Förderbedingungen eingehalten werden, ist eine Förderung möglich.
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