Wir wohnen zur Zeit in einer Eigentumswohnung und kaufen ein Haus. Der Kaufvertrag zum Verkauf der Wohnung wird am 06.02.2020 unterzeichnet, der Kaufvertrag zum Kauf des Hauses wird am 10.02.2020 unterzeichnet. Die Besitzübergabe ist sowohl bei der Wohnung als auch bei dem Haus der 01.03.2020. Haben wir einen Anspruch auf Baukindergeld?
Ob Sie einen Anspruch auf das Baukindergeld haben, können wir nicht beurteilen, weil wir z.B. nicht wissen, ob Sie die Einkommensgrenze etc. einhalten. Da Sie aber die vorhandene Wohnung erst verkaufen und dann später einen Kaufvertrag für das Haus unterzeichnen, ist zumindest der Punkt erfüllt, dass Sie zum Zeitpunkt des Kaufvertrags kein Wohneigentum besitzen. Damit kann das Baukindergeld in Frage kommen.
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