Wir haben zwei Kinder und haben ein Gesamtbrutto von ca. 110.000 Euro. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld, da es immer geschrieben wird das zu versteuernde Haushaltseinkommen?
Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen können Sie Ihrem Steuerbescheid entnehmen. Dieses entspricht nicht dem Bruttoarbeitslohn, denn es werden noch der Kinderfreibetrag, Altervorsorgeaufwendungen und außergewöhnliche Belastungen etc. abgezogen.
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