Wir haben die Nachtragsgenehmigung im Mai 2018 bekommen. Der erste Antrag war 2017. Momentan steht erst der Rohbau. Haben wir mit dem Nachtrag Anspuch auf das Baukindergeld? Der Bau wurde auch erst 2018 begonnen.
Leider nein. Auch nach einer Änderung im Bauantrag und einer Nachtragsnehmigung gilt für das Baukindergeld das Datum der ursprünglichen Baugenehmigung als Stichtag.
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