Wir haben im September 2021 ein bereits projektiertes Haus gekauft und sind selbst Bauherren. Dem Verkäufer lag die Baugenehmigung für das Haus, wie wir es nun bauen bereits im Dezember 2020 vor. Ist der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung in diesem Fall maßgeblich?
Das kommt auf die genauen Umstände an. Wenn Sie das Haus komplett mit Grundstück erworben haben, handelt es sich um einen Kauf vom Bauträger - in diesem Fall gilt dann das Datum des Kaufvertrags als maßgeblich für das Baukindergeld.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.