Ich möchte eine Eigentumswohnung kaufen, welche aktuell noch vermietet ist. Nach Kauf wird es, durch die Kündigungsfrist usw. ca ein Jahr dauern, bis ich Eigenbedarf anmelden kann und einziehen werde. Ist dann noch der Antrag auf Baukindergeld möglich? Oder gibt es eine Frist zwischen Kauf und Einzug?
Nein, es gibt beim Baukindergeld keine Frist zwischen Kauf und Einzug. In den Förderbedingungen der KfW heißt es dazu: "Sofern Sie Ihren Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und 31.12.2020 abgeschlossen haben [...], können Sie bis spätestens zum 31.12.2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Maßgeblich ist, dass die Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug erfolgt." Nach Ihren Einzug haben Sie also ab Datum Meldebescheinigung 3 Monate Zeit, das Baukindergeld zu beantragen.
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