Mein Lebensgefährte und ich haben 2019 ein Haus gekauft und sind es zur Zeit noch am sanieren. Im Dezember erwarten wir unser erstes Kind und sind uns nicht sicher, ob wir noch vom Baukindergeld profitieren können, bezogen wurde das Haus noch nicht. Müssten wir mit der Ummeldung warten bis das Kind geboren wurde oder könnten wir uns jetzt vor der Geburt des Kindes ummelden, würde dann ein möglicher Anspruch auf das Baukindergeld bestehen oder nicht?
Ja, auch in diesem Fall kommt das Baukindergeld in Frage (Einhaltung der Förderbedingungen wie Einkommensgrenze etc vorausgesetzt). Sie müssen mit Umzug und Ummeldung auch nicht bis zur Geburt des Kindes warten. Ihren Antrag auf Baukindergeld sollten Sie allerdings erst nach Geburt des Kindes stellen, sonst ist die Förderung nicht möglich. Für die Antragstellung haben Sie nach Ihrem Einzug 6 Monate Zeit.
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