Meine Ehefrau ist derzeit Alleineigentümerin des Grundstücks, auf welchem wir unseren Neubau errichten. Wir bauen zum ersten Mal. Grundsätzlich erfüllen wir alle Vorraussetzungen für das Baukindergeld. Meine Frage: Müssen am Grundstück beide Ehepartner beteiligt sein oder reicht es aus, wenn nur einer beteiligt ist?
Wie das Eigentum am Grundstück und am Haus unter den Ehepartnern aufgeteilt ist, spielt für das Baukindergeld keine Rolle. Wichtig ist, dass der Haushalt mindestens 50 Prozent Eigentum an der Wohnimmobilie hat. Welcher Ehepartner dieses Eigentum hat oder ob beide die Immobilie besitzen, ist unerheblich.
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