Wir wollen unser Bauvorhaben per Kenntnisgabeverfahren einleiten. Reicht die Vollständigkeitsbescheinigung (voraussichtlich erteilt im Nov. 2020) der Gemeinde, nach der zwei Wochen mit dem Bau begonnen werden darf aus, um Baukindergeld zu beantragen?
Im Merkblatt der KfW zum Baukindergeld heißt es dazu: "Nach dem jeweiligen Landesbaurecht nur anzeigepflichtige Vorhaben sind förderfähig,
wenn die zuständige Gemeinde nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnung (LBauO) durch die Bauanzeige Kenntnis erlangt hat und mit der Ausführung des Vorhabens frühestens zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 begonnen werden durfte." Demnach sollte die Vollständigkeitsbescheinigung der Gemeinde für die Antragsstellung ausreichen.
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