Wir wohnen zurzeit in einer Doppelhaushälfte, welches dem Opa meines Mannes gehört hat und zwischenzeitlich verstorben ist Nun sollen die drei Söhne (zwei Onkel und Vater) das Doppelhaus erben (noch nicht offiziell). Wäre es möglich Baukindergeld zu erhalten, wenn der Vater die Haushälfte 8 erbt und die Onkel die andere Haushälfte 8 A erben und wir dann für die eine Haushäfte der Onkeln Baukindergeld beantragen?
Nein, das ist leider nicht möglich. Zum einen kommt das Baukindergeld nur in Frage für Wohnimmobilien, die selbst genutzt werden. Daher ist eine Förderung für die Haushälfte der Onkel nicht möglich. Zum anderen ist das Baukindergeld nur für gekaufte und neu gebaute Immobilien gedacht, geerbte Häuser sind von der Förderung ausgeschlossen.
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