Expertenrat

Gibt es ein Schlupfloch, um das Baukindergeld zu erhalten, wenn man nach Geburt des Kindes weniger verdient, zwei Jahre zuvor aber noch voll gearbeitet hat?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Svenja B. am 23.02.2021 

Unser Sohn ist während der Bauphase geboren. Zum Beantragen des Baukindergeldes muss man die Lohnausweise der letzten zwei Jahre einreichen. In diesen Jahren habe ich allerdings noch voll gearbeitet und wir lagen über dem Grenzwert. Jetzt wo wir, anfangen den Kredit abzuzahlen, verdiene ich aber kein Geld mehr, da ich meinen Sohn betreue. Trotzdem gelten die zwei Jahre vor dem Baubeginn. Ich finde dies nicht gerecht. Gibt es da ein Schlupfloch um dieses Kindergeld zu erhalten?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Leider gibt es kein Schlupfloch oder eine andere Möglichkeit beim Baukindergeld. Die letzten zwei/drei Jahre vor Antragstellung sind deshalb maßgebend, weil dafür ein Steuerbescheid schon vorliegt. Bitte beachten Sie: Nicht Lohn/Gehalt müssen unter der Einkommensgrenze liegen, sondern das zu versteuernde Jahreseinkommen (können Sie den jeweiligen Steuerbescheiden entnehmen). Eventuell liegen Sie so doch noch unter dem Grenzwert.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung