Unser Sohn ist während der Bauphase geboren. Zum Beantragen des Baukindergeldes muss man die Lohnausweise der letzten zwei Jahre einreichen. In diesen Jahren habe ich allerdings noch voll gearbeitet und wir lagen über dem Grenzwert. Jetzt wo wir, anfangen den Kredit abzuzahlen, verdiene ich aber kein Geld mehr, da ich meinen Sohn betreue. Trotzdem gelten die zwei Jahre vor dem Baubeginn. Ich finde dies nicht gerecht. Gibt es da ein Schlupfloch um dieses Kindergeld zu erhalten?
Leider gibt es kein Schlupfloch oder eine andere Möglichkeit beim Baukindergeld. Die letzten zwei/drei Jahre vor Antragstellung sind deshalb maßgebend, weil dafür ein Steuerbescheid schon vorliegt. Bitte beachten Sie: Nicht Lohn/Gehalt müssen unter der Einkommensgrenze liegen, sondern das zu versteuernde Jahreseinkommen (können Sie den jeweiligen Steuerbescheiden entnehmen). Eventuell liegen Sie so doch noch unter dem Grenzwert.
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