Ich habe aus gegebenem Anlass den Artikel "Grunderwerbsteuer: Das ist wichtig beim Immobilienkauf" mit Interesse gelesen: Wir haben von der Gemeinde (HLG - Hessische Landgesellschaft mbH) ein Grundstück erworben, das innerhalb von 2 Jahren bebaut und bewohnt werden muss (gegen Spekulanten). Bei der Wahl des Bauträgers sind wir völlig frei. Im Schreiben des Finanzamts wurde die Grunderwerbsteuer auf Grundlage des Kaufpreises des Grundstücks errechnet. Im Schreiben steht jedoch auch Folgendes: "Legen Sie bitte den Bauvertrag (Werkvertrag) und die Schlussrechnung über die Erstellung des Gebäudes umgehend dem Finanzamt vor, sobald Ihnen diese vorliegen. Darüber hinaus bitte ich, vorhandene Vergleichsangebote für die Errichtung des Gebäudes dem Finanzamt einzureichen." Daher meine Frage: Müssen wir Grunderwerbsteuer auch auf den Bau des Hauses zahlen? Gibt es hierzu eindeutige Rechtssprechung?
Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) finden Sie hier gut zusammengestellt. Grunderwerbsteuer auf Grundstück und Hausbau fällt demnach immer dann an, wenn zwischen Kauf und Bau ein "rechtlicher oder zumindest objektiv
sachlicher Zusammenhang" besteht. Vermutlich besteht das Finanzamt deshalb auch auf Vorlage von Bauvertrag, Schlussrechnung etc, um einen eventuellen Zusammenhang zu prüfen. Ob das letztendlich in Ihrem Fall zu einer Steuerforderung führen wird, hängt von den genauen Umständen ab. Bei Unklarheiten sollten Sie sich deshalb rechtlich bzw. steuerrechtlich beraten lassen.
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