Expertenrat

Haben wir auch für ein überschriebenes Haus Anspruch auf Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Lorenz B. am 27.06.2018 

Wir wohnen derzeit in einen Haus das meinen Vater gehört. Er möchte uns das Haus überschreiben. Und nächstes Jahr wollen wir zwecks Familienzuwachs anbauen. Haben wir trotzdem Anspruch auf Kindergeld? Auf der Bank habe sie gemeint das wir das Haus evtl. meinen Vater abkaufen müssen um Anspruch zu haben. 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Auf ein überschriebenes Haus haben Sie voraussichtlich keinen Anspruch auf Baukindergeld. Die Förderung ist für den Kauf oder Bau von Wohneigentum gedacht.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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