Ist für das Baukindergeld nur das Einkommen bei der Antragstellung relevant? Wird dies während der Förderlaufzeit nicht mehr kontrolliert?
Relevant für das Baukindergeld ist das Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor Antragstellung. Das Einkommen während der Förderlaufzeit spielt keine Rolle.
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