Wir besitzen noch ein Haus welches gerade verkauft wird. Da wir ja bei Erhalt der Baugenehmigung für unseren Neubau kein Wohneigentum besitzen dürfen um Baukindergeld zu bekommen folgende Frage: ist der Zeitpunkt des Kaufvertrages des alten Hauses oder die erfolgte Eigentumsumschreibung zum Stichtag entscheidend?
Die entscheidenden Stichtage für das Baukindergeld sind in Ihrem Fall einmal das Datum des Kaufvertrags für den Verkauf und zweitens das Datum der Baugenehmigung. Beide Stichtage dürfen sich nicht überschneiden, der Verkauf muss mindestens einen Tag vorher stattfinden.
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