Expertenrat

Baukindergeld: Welcher Stichtag ist entscheidend für den Verkauf von vorhandenem Wohneigentum?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Tammo K. am 18.07.2020 

Wir besitzen noch ein Haus welches gerade verkauft wird. Da wir ja bei Erhalt der Baugenehmigung für unseren Neubau kein Wohneigentum besitzen dürfen um Baukindergeld zu bekommen folgende Frage: ist der Zeitpunkt des Kaufvertrages des alten Hauses oder die erfolgte Eigentumsumschreibung zum Stichtag entscheidend?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Die entscheidenden Stichtage für das Baukindergeld sind in Ihrem Fall einmal das Datum des Kaufvertrags für den Verkauf und zweitens das Datum der Baugenehmigung. Beide Stichtage dürfen sich nicht überschneiden, der Verkauf muss mindestens einen Tag vorher stattfinden.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung