Baukindergeld ohne Einkommensteuerbescheide? Wir haben tatsächlich Anspruch auf das Baukindergeld. Wir haben allerdings keine Steuererklärungen für 2015 und 2016 gemacht, können wir das Baukindergeld deswegen jetzt nicht erhalten, weil wir keine Einkommensteuerbescheide zum Antrag abgeben können?
Die Einkommensteuerbescheide sind tatsächlich ein Pflichtteil bei der Antragstellung zum Baukindergeld, d.h. es gibt keine Alternative, das Einkommen nachzuweisen. Wenn Sie die Förderung beantragen wollen, müssen Sie die entsprechenden Steuererklärungen beim Finanzamt nachreichen.
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