Ich habe die gleiche Frage wie Daniel M. Nur bei uns sieht es ein bisschen anders aus. Wir haben das Haus als Familie gekauft und haben erst dieses Jahr das EG erweitert (Anbau). EG war immer eine Baustelle. Baugenehmigung haben wir am 30.01.2018 erhalten und seit dem bauen wir immer noch. Am 19.08.2016 kam das zweite Kind auf die Welt. Es ist auch so dass das Haus aufgeteilt ist momentan auch wegen der Finanzierung, dass DG und OG ist ein Teil und EG auch der zweite Teil. Erster Teil ist vermietet und EG wird dann dieses Jahr von uns zum ersten Mal bezogen. Wie sieht es da aus, könnten wir Kindergeld bekommen? Wenn nein, könnte man dagegen erfolgreich klagen?
Nein, leider kann das Baukindergeld für Anbauten und Umbauten nicht beantragt werden. Auch eine Klage hätte vermutlich wenig Aussichten auf Erfolg, denn die Förderung wurde explizit für den Bau und Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum geschaffen und es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss.
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