Kaufvertag war im 02/2018. Einzug im Mai 2018. Da noch nicht alle Unterlagen vorgelegen haben, konnte ich den Antrag erst jetzt im Januar 2019 stellen. Erst jetzt habe ich von der 3-monatigen Frist erfahren. Was jetzt?
Für alle Familien, die bis Mitte September 2018 in ihr Wohneigentum eingezogen sind, gab es eine Übergangsfrist: Sie konnten ihren Antrag auf Baukindergeld bis zum 31.12.2018 stellen. Für alle anderen gilt die dreimonatige Antragsfrist. Da Sie Ihren Antrag auf Baukindergeld erst im Januar 2019 gestellt haben, vermuten wir, dass der Antrag im Frühjahr 2019 geprüft und dann leider abgelehnt wird.
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