Wenn wir vor der Geburt unseres Kindes ein Haus erwerben, verwirken wir damit unseren Anspruch auf Baukindergeld?
Nein, Ihren Anspruch verwirken Sie dadurch nicht. Beim Baukindergeld werden alle Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt leben, und den Antrag stellen Sie ja erst nach Ihrem Einzug.
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