Mein Mann und ich haben ein Haus gekauft und stehen seit März 2021 als Eigentümer im Grundbuch. Nun möchten wir gerne Baukindergeld für unsere beiden Kinder beantragen. Im November 2019 hat mein Vater mir per notarieller Urkunde mein Elternhaus in einem anderen Bundesland geschenkt, eine reine Formalie. Unterzeichnet wurde ein Grundstückschenkungsvertrag mit Auflassung. Mir liegt eine notarielle Urkunde vor. Meine Familie und ich bewohnen das Haus nicht, sondern meine Mutter. Besitze ich somit Wohneigentum, obwohl ich die Immobilie nicht bewohne noch zukünftig bewohnen werde? Kann ich Baukindergeld beantragen?
Sie schreiben nicht explizit, wann Sie den Kaufvertrag für Ihr Haus unterschrieben haben, aber wir gehen nach Ihrer Schilderung davon aus, dass erst die Schenkung des Elternhauses beurkundet wurde und danach der Kaufvertrag für Ihr Haus unterschrieben wurde. Wenn dem so ist, kommt das Baukindergeld in Ihrem Fall leider nicht in Frage. Der Besitz von Wohneigentum ist ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld, und zwar unabhängig davon, ob Sie die Immobilie bewohnen oder nicht.
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