Wir haben eine Eigentumswohnung vor 01.01.18 erworben. Der Einzug ist jedoch gemäß Meldebescheinigung am 10.01.2019. Haben wir trotzdem Anspruch auf das Baukindergeld?
Nein, das ist leider nicht möglich. Denn die KfW fordert, dass der Kaufvertrag frühestens zum 01.01.2018 unterzeichnet wurde. Gleiches gilt für die Erteilung der Baugenehmigung.
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