Wir haben in 2014 ein Haus gekauft und beabsichtigen nun ein anderes Haus zu kaufen. Die vorhandene Immobilie soll verkauft werden. Ist für das Baukindergeld der Notartermin zum Kaufvertrag maßgebend? Wäre es dann denkbar, dass ich einen Tag vor dem Kauf mein Haus verkaufe, unabhängig davon, wann Kaufsumme etc. fließt?
Grundsätzlich ist es möglich, die alte Immobilie zu verkaufen, bevor Sie ein neues Haus kaufen. Um Baukindergeld beantragen zu können, dürfen Sie jedoch keine weitere Immobilie besitzen, wenn Sie den Kaufvertrag unterzeichnen. Das heißt: Verkauf und Kauf dürfen sich rechtlich nicht überschneiden.
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