Wir haben einen Notarvertrag für ein Haus letztes Jahr am 05.05.17 unterschrieben. Die Übergabe fand aber erst am 27.01.18 statt (Übergabe von Kosten und Nutzen). Profitieren wir von dem Kinderbaugeld? Bei der Steuer ist ja z.B. nur das Übergabe Datum relevant.
Relevant für das Baukindergeld sind Datum der Baugenehmigung (Hausbau) beziehungsweise des Kaufvertrags (Hauskauf), diese müssen für einen Anspruch ab dem 1. Januar 2018 datieren.
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