Kann bei der Errichtung eines Neubaus nach EnEV 2014, die Dämmung auch auf die Bodenplatte gebracht werden oder muss sie unter der Bodenplatte verlegt werden?
Die EnEV 2014 schreibt einen U-Wert der Bodenplatte im Neubau von < 0,35 W/(m²K) vor. Wie dieser Wert erreicht wird, ist nicht vorgegeben. In der Regel wird bei Neubauten eine unterseitige Dämmung der Bodenplatte empfohlen, weil sich Wärmebrücken am Zusammentreffen zwischen Bodenplatte und Außenwänden so am effektivsten vermeiden lassen.
Wird die Bodenplatte von innen gedämmt, bleiben Wärmebrücken und die Dämmung müsste relativ dick ausfallen, was einen höheren Bodenaufbau zur Folge hat. Um die Wärmebrücke zur Außenwand zu reduzieren, sollte in diesem Fall die Außenwand bis zur Unterkante des Fundaments mit einer Perimeterdämmung versehen werden.
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