Wegen Coronavirus ist das Rathaus geschlossen und es ist keine Meldebestätigung zu erhalten. Gibt es eine andere Möglichkeit den Einzug in die neue Immobilie nachzuweisen?
Die KfW hat in Ihre FAQ folgenden Hinweis zu Corona und Baukindergeld aufgenommen:
"Aufgrund von Quarantänemaßnahmen, Ausgangssperren oder der eingeschränkten Erreichbarkeit meiner Meldebehörde kann ich mich derzeit nicht an- oder ummelden. Was muss ich bei der Antragstellung beachten?
Ihre Antragstellung im Baukindergeld sollte dies im Regelfall nicht beeinflussen, da Sie Ihren Antrag auf Baukindergeld erst nach Einzug in Ihr neues Zuhause stellen. Bitte beachten Sie: Für das Baukindergeld ist das Einzugsdatum entscheidend, das Ihre Meldebehörde auf Ihrer amtlichen Meldebestätigung ausweist. Ab diesem Datum haben Sie sechs Monate Zeit, Baukindergeld zu beantragen. Treten Sie mit Ihrer Meldebehörde in Kontakt und klären Sie, ab wann eine An- oder Ummeldung für Sie wieder möglich ist."
Viele Kommunen haben inzwischen zwar die Öffnungszeiten eingeschränkt, sind dafür aber verstärkt online oder telefonisch erreichbar. Sicher findet sich auf diesem Wege eine Möglichkeit für Ihre Meldebestätigung. Bitte haben Sie etwas Geduld und informieren sich regelmäßig bei der Gemeinde über die Vorgehensweise.
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