Expertenrat

Corona-Krise und Baukindergeld: Was kann ich tun, wenn das Rathaus geschlossen ist und ich keine Meldebestätigung erhalte?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Bernhard H. am 20.03.2020 

Wegen Coronavirus ist das Rathaus geschlossen und es ist keine Meldebestätigung zu erhalten. Gibt es eine andere Möglichkeit den Einzug in die neue Immobilie nachzuweisen?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Die KfW hat in Ihre FAQ folgenden Hinweis zu Corona und Baukindergeld aufgenommen:
"Aufgrund von Quarantänemaßnahmen, Ausgangssperren oder der eingeschränkten Erreichbarkeit meiner Meldebehörde kann ich mich derzeit nicht an- oder ummelden. Was muss ich bei der Antragstellung beachten?

Ihre Antragstellung im Bau­kindergeld sollte dies im Regelfall nicht beeinflussen, da Sie Ihren Antrag auf Bau­kindergeld erst nach Einzug in Ihr neues Zuhause stellen. Bitte beachten Sie: Für das Bau­kindergeld ist das Einzugs­datum entscheidend, das Ihre Melde­behörde auf Ihrer amtlichen Melde­bestätigung ausweist. Ab diesem Datum haben Sie sechs Monate Zeit, Bau­kindergeld zu beantragen. Treten Sie mit Ihrer Melde­behörde in Kontakt und klären Sie, ab wann eine An- oder Ummeldung für Sie wieder möglich ist."

Viele Kommunen haben inzwischen zwar die Öffnungszeiten eingeschränkt, sind dafür aber verstärkt online oder telefonisch erreichbar. Sicher findet sich auf diesem Wege eine Möglichkeit für Ihre Meldebestätigung. Bitte haben Sie etwas Geduld und informieren sich regelmäßig bei der Gemeinde über die Vorgehensweise.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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