Wir haben das Haus, in dem wir vorher zur Miete gewohnt haben gekauft. Nun habe ich gelesen, dass man den Antrag für das BKG spätestens 3 Monate nach dem notariellen Kaufvertrag stellen sollte. Da wir aber erst ab Sept. den Antrag stellen dürfen, liegen wir über dieser Zeit. Das kann uns doch nicht zum Nachteil gemacht werden?
Nein, Sie haben keinen Nachteil. Wenn Sie zwischen dem 1.01.2018 und 17.09.2018 eingezogen sind bzw. in Ihrem Fall gekauft haben, haben Sie bis zum 31.12.2018 Zeit, Ihren Antrag auf Baukindergeld zu stellen.
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