Expertenrat

Baukindergeld: Wie ist es mit dem Antragstermin, wenn wir unser vorher gemietetes Haus gekauft haben?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Andrea G. am 18.09.2018 

Wir haben das Haus, in dem wir vorher zur Miete gewohnt haben gekauft. Nun habe ich gelesen, dass man den Antrag für das BKG spätestens 3 Monate nach dem notariellen Kaufvertrag stellen sollte. Da wir aber erst ab Sept. den Antrag stellen dürfen, liegen wir über dieser Zeit. Das kann uns doch nicht zum Nachteil gemacht werden?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nein, Sie haben keinen Nachteil. Wenn Sie zwischen dem 1.01.2018 und 17.09.2018 eingezogen sind bzw. in Ihrem Fall gekauft haben, haben Sie bis zum 31.12.2018 Zeit, Ihren Antrag auf Baukindergeld zu stellen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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