Ich bin vor einer Woche mit meinen Kindern in unser neues, gebrauchtes Eigenheim gezogen und habe fälschlicherweise angenommen 3 Monate Zeit zu haben für einen Antrag auf Baukindergeld. Da meine Kinder aber am Montag bereits 18 Jahre geworden sind, gilt diese Frist hier nicht. Ich finde das eine enorme Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen ... Meinen Sie eine Klage hätte Aussicht auf Erfolg?
Tatsächlich ist eine Antragstellung beim Baukindergeld nur möglich, solange die Kinder noch nicht 18 Jahre alt sind. In Einzelfällen kann sich dadurch auch die Zeitspanne für einen möglichen Antrag verkürzen. Da dies in den Förderrichtlinien der KfW eindeutig geregelt ist, sehen wir wenig Chancen bei einer Klage. Bitte beachten Sie aber, dass diese keine rechtliche Einschätzung ist.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.