Expertenrat

Ist das Baukindergeld möglich, wenn mein Partner die zweite Hälfte seines Hauses von der Ex-Partnerin erwirbt?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Kira S. am 20.07.2020 

Mein Lebensgefährte kaufte 2018 mit seiner damaligen Freundin ein Haus zu hälftigen Teilen. Im September 2020 erwirbt er die zweite Hälfte des Hauses von seiner Expartnerin. Wir erwarten im November 2020 unser erstes gemeinsames Kind. Zählt der Erwerb der zweiten Hälfte des Hauses als Ersterwerb und haben wir somit Anspruch auf Baukindergeld? Meine zweite Frage: Muss ich das Eigentum auf meinem Namen erwerben oder genügt es, wenn mein Lebensgefährte im Grundbuch steht?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Soweit wir wissen, ist in diesem Fall das Baukindergeld nicht möglich, da Ihr Partner schon (Mit)Eigentümer des Hauses ist. Grundsätzlich ist es ausreichend, wenn ein Haushaltsmitglied im Grundbuch eingetragen ist. Dieses Haushaltsmitglied muss dann den Antrag auf Baukindergeld stellen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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