Mein Lebensgefährte kaufte 2018 mit seiner damaligen Freundin ein Haus zu hälftigen Teilen. Im September 2020 erwirbt er die zweite Hälfte des Hauses von seiner Expartnerin. Wir erwarten im November 2020 unser erstes gemeinsames Kind. Zählt der Erwerb der zweiten Hälfte des Hauses als Ersterwerb und haben wir somit Anspruch auf Baukindergeld? Meine zweite Frage: Muss ich das Eigentum auf meinem Namen erwerben oder genügt es, wenn mein Lebensgefährte im Grundbuch steht?
Soweit wir wissen, ist in diesem Fall das Baukindergeld nicht möglich, da Ihr Partner schon (Mit)Eigentümer des Hauses ist. Grundsätzlich ist es ausreichend, wenn ein Haushaltsmitglied im Grundbuch eingetragen ist. Dieses Haushaltsmitglied muss dann den Antrag auf Baukindergeld stellen.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.