Kann das Baukindergeld gestrichen werden, wenn ich nach erfolgreichem Antrag eine weitere Immobilie erwerbe?
In der Regel sollte das nicht passieren, es sei denn, Sie ziehen dann auch in die neue Immobilie ein. Dann endet das Baukindergeld mit dem Auszug aus der ursprünglich geförderten Immobilie. Ansonsten ist für das Baukindergeld die Situation zum Zeitpunkt der Baugenehmigung/Kaufvertrag und Antragstellung maßgebend.
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