Expertenrat

Kann das Baukindergeld gestrichen werden, wenn ich nach erfolgreichem Antrag eine weitere Immobilie erwerbe?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Gerd H. am 16.06.2019 

Kann das Baukindergeld gestrichen werden, wenn ich nach erfolgreichem Antrag eine weitere Immobilie erwerbe?

Antwort von aktion pro eigenheim 

In der Regel sollte das nicht passieren, es sei denn, Sie ziehen dann auch in die neue Immobilie ein. Dann endet das Baukindergeld mit dem Auszug aus der ursprünglich geförderten Immobilie. Ansonsten ist für das Baukindergeld die Situation zum Zeitpunkt der Baugenehmigung/Kaufvertrag und Antragstellung maßgebend.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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