Wir haben eine Bestandsimmobilie im 07/2018 gekauft und zur Zeit noch keine Kinder. Meine Frau ist jedoch schwanger und wir erwarten das Kind im 02/2019. In die neue Immobilie werden wir voraussichtlich im 01/2019 einziehen. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld, wenn wir nach der Geburt des Kindes den Antrag stellen?
Nach Ihrem Einzug haben Sie drei Monate Zeit, den Antrag auf Baukindergeld zu stellen. Berücksichtigt werden dann alle Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrem Haushalt leben. Wenn bis dahin Ihr Kind auf der Welt ist, kommt die Förderung in Frage.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.