Wir besitzen bereits ein (geschenktes) Grundstück, haben einen Werkvertrag für ein Haus im letzten Jahr abgeschlossen und in diesem Jahr jedoch erst die Baugenehmigung erhalten. Wäre der Zeitpunkt der Baugenehmigung nun also ausschlaggebend, um Baukindergeld erhalten zu können?
Ja, nach allem, was wir bisher zum Baukindergeld wissen, zählt bei Neubauten das Datum der Baugenehmigung für die Förderung.
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