Expertenrat

Wir besitzen bereits ein Grundstück. Wäre der Zeitpunkt der Baugenehmigung ausschlaggebend, um Baukindergeld zu erhalten?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von L. B. am 04.07.2018 

Wir besitzen bereits ein (geschenktes) Grundstück, haben einen Werkvertrag für ein Haus im letzten Jahr abgeschlossen und in diesem Jahr jedoch erst die Baugenehmigung erhalten. Wäre der Zeitpunkt der Baugenehmigung nun also ausschlaggebend, um Baukindergeld erhalten zu können?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ja, nach allem, was wir bisher zum Baukindergeld wissen, zählt bei Neubauten das Datum der Baugenehmigung für die Förderung.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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