Wir haben eine Frage zum Baukindergeld. Meine Frau und ich haben 2008 ein Haus gekauft. Unser erstes Kind ist 2009 geboren (aber der Begriff Familie ist ja jetzt gestrichen worden). Leider mussten wir 2016 vor unseren Nachbarn fliehen und haben das Haus verkauft. Zur Zeit wohnen wir zur Miete und haben nun ein neues Haus gekauft. Jetzt tauchen 2 Begriffe in den neuen Voraussetzungen auf, einmal Ersterwerb und zum anderen, dass zur Zeit kein Eigentum vorhanden sein darf. Wir haben uns bei der KfW erkundigt und die Aussage bekommen, dass wir gefördert würden, da wir kein Eigentum haben, auf die Frage mit dem Ersterwerb hieß es, das wäre egal. Ist das richtig? Wie ist Ihre Meinung?
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Hauskaufs zur Miete gewohnt haben und sich am Stichtag keine weitere Immobilie in Ihrem Besitz befand, können Sie das Baukindergeld beantragen.
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