Expertenrat

Wir haben unsere Baugenehmigung seit 08/2018. Wir haben aber noch eine Wohnung. Gibt es eine Möglichkeit dennoch das Baukindergeld zu erhalten?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Basi B. am 20.09.2018 

Wir haben unsere Baugenehmigung bereits seit 08/2018. Baubeginn ist erst 04/2019. Der Verkauf unserer Wohnung steht in 11/2018 an. Gibt es eine Möglichkeit dennoch das Baukindergeld zu erhalten? Was müssen wir tun?

Wir müssen unsere Baugenehmigung nochmals ändern lassen, weil wir noch deutlich Änderungen vornehmen lassen. Gilt dann das Datum der geänderten Baugenehmigung oder das der ersten Baugenehmigung? Bzw was wäre, wenn lediglich eine Änderung genehmigt werden würde, ohne die komplette Genehmigung neu zu machen?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Da Sie zum Zeitpunkt der Baugenehmigung Eigentümer einer weiteren Wohnimmobilie waren, kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage. Es gilt das Datum der ursprünglichen Baugenehmigung.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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