Wir haben unsere Baugenehmigung bereits seit 08/2018. Baubeginn ist erst 04/2019. Der Verkauf unserer Wohnung steht in 11/2018 an. Gibt es eine Möglichkeit dennoch das Baukindergeld zu erhalten? Was müssen wir tun?
Wir müssen unsere Baugenehmigung nochmals ändern lassen, weil wir noch deutlich Änderungen vornehmen lassen. Gilt dann das Datum der geänderten Baugenehmigung oder das der ersten Baugenehmigung? Bzw was wäre, wenn lediglich eine Änderung genehmigt werden würde, ohne die komplette Genehmigung neu zu machen?
Da Sie zum Zeitpunkt der Baugenehmigung Eigentümer einer weiteren Wohnimmobilie waren, kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage. Es gilt das Datum der ursprünglichen Baugenehmigung.
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