Ich habe zum 1.1.20 von meiner Mutter ein Grundstück mit baufälligen Wohnhaus geschenkt bekommen. Am 26.3.21 haben wir die Baugenehmigung für den Ersatzbau erhalten, den wir selbst bewohnen werden. Wir werden das alte Wohngebäude komplett abreißen u neu bauen. Wir haben zwei Kinder u fallen unter die Einkommensgrenze. Mein Mann besitzt keine Immobilie. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld?
Ja, grundsätzlich kommt in solchen Fällen das Baukindergeld in Frage. Entscheidend für die Förderung ist, dass das baufällige Wohnhaus bis spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung abgerissen ist. Nachweisen müssen Sie das mit entsprechenden Dokumenten, zum Beispiel mit einer Rechnung.
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