Wir haben im Mai 2018 unser Haus notariell verkauft. Hausübergabe war Januar 2019. Die Baugenehmigung haben wir im Dezember 2019 bekommen. Wie sieht es hier mit Baukindergeld aus? Die alte Immobilie wurde ja notariell weit vor der Baugenehmigung verkauft.
Wir gehen davon aus, dass Sie die Baugenehmigung im Dezember 2018 erhalten haben...und ja, das Baukindergeld kommt dann in Frage. Für den Verkauf der alten Immobilie zählt der Notartermin und dieser lag vor Erteilung der Baugenehmigung, so dass Sie zu diesem Zeitpunkt keine Eigentümer waren.
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