Expertenrat

Wie sieht es mit dem Baukindergeld aus, wenn wir nach Hausverkauf neu bauen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Sarah K. am 22.07.2019 

Wir haben im Mai 2018 unser Haus notariell verkauft. Hausübergabe war Januar 2019. Die Baugenehmigung haben wir im Dezember 2019 bekommen. Wie sieht es hier mit Baukindergeld aus? Die alte Immobilie wurde ja notariell weit vor der Baugenehmigung verkauft.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Wir gehen davon aus, dass Sie die Baugenehmigung im Dezember 2018 erhalten haben...und ja, das Baukindergeld kommt dann in Frage. Für den Verkauf der alten Immobilie zählt der Notartermin und dieser lag vor Erteilung der Baugenehmigung, so dass Sie zu diesem Zeitpunkt keine Eigentümer waren.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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