Wir haben vor ein Haus zu laufen. Geplanter Kauf wäre vor dem 31.03.21. Kind kommt Ende April 2021. Einziehen würden wir im September 2021. Hätten wir Anspruch ?
Grundsätzlich kommt das Baukindergeld in diesem Fall in Frage. Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung, dass die Verlängerung der Förderung bis März 2021 erst mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam wird.
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