Expertenrat

Wir haben eine Baugenehmigung von 2017 und eine Nachtragsbaugenehmigung von 2018. Bekommen wir Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Susanne A. am 23.08.2019 

Wir haben für unseren Neubau eine Baugenehmigung von 2017 und eine Nachtragsbaugenehmigung von 2018. Welches Datum gilt für die Entscheidung, ob wir Anspruch auf Baukindergeld haben? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nach den Angaben der KfW muss der Bauantrag ab dem 01.01.2018 erteilt worden sein. Da das bei Ihnen nicht der Fall ist, können Sie das Baukindergeld vermutlich nicht beantragen. Denn bei dem Nachtrag handelt es sich in der Regel nur um Änderungen der bestehenden Baugenehmigung. Die Nachtragsgenehmigung erlaubt die Verwirklichung des Vorhabens dabei nicht allein, sondern nur in Verbindung mit der ursprünglichen Baugenehmigung.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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