Ich habe einen Kaufvetrag für eine Wohnung in 2017 unterschrieben und wurde in 06.2019 als Eigentümer in Grundbuch eingetragen. Ich habe einen zweiten Immobilienvetrag im Januar 2020 unterschrieben und bin im April 2020 eingezogen. Sind wir damit für das Baukindergeld qualifiziert?
Leider kommt das Baukindergeld in Ihrem Fall nicht in Frage. Der Wohnungskauf 2017 fand vor der Einführung des Baukindergeldes statt. Ihr zweiter Kaufvertrag fällt zwar in den Förderzeitraum, allerdings haben Sie zu diesem Zeitpunkt schon weiteres Wohneigentum besessen. Deshalb ist die Förderung nicht möglich.
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