Wir haben unser Haus am 10.01.2018 notariell gekauft. Einzug war am 07.03.2018. Unser Sohn ist am 15.09.2018 auf die Welt gekommen. Antrag wurde Dezember 2018 gestellt. Jetzt meine Frage: er wurde abgelehnt, warum? Wir sind doch in den Fristen.
Grundsätzlich haben Sie Recht - Ihre Frist für den Baukindergeld-Antrag lief bis Ende 2018. Allerdings gab es 2018 eine besondere Übergangsregelung alle, die vor dem Start des Baukindergeldes (im Herbst 2018) schon eingezogen sind: "Bei Einzug vor Produktstart gilt, dass Kinder gefördert werden, die zum Datum des Einzugs (gemäß Datum auf amtlicher Meldebestätigung) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten beziehungsweise spätestens 3 Monate nach Einzug geboren wurden." Da Ihr Sohn aber erst 5 Monate nach Ihrem Einzug geboren wurde, kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage.
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