Expertenrat

Ist das Baukindergeld auch möglich, wenn wir unser vorhandenes Haus erst nach Erteilung der Baugenehmigung verkauft haben?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Jonas O. am 29.04.2020 

Wir ziehen in wenigen Wochen in unser neues zu Hause (Neubau) ein und haben unser altes Haus verkauft. Wir erfüllen alle Voraussetzungen, bis auf einen Punkt und zwar, dass die alte Immobilie vor Baugenehmigung der neuen Immobilie verkauft sein muss! Wir haben vor einem Jahr die Baugenehmigung erhalten, kurz davor einen Interessenten für unser altes oder jetziges Haus gefunden, der eine Kaufabsichtserklärung unterschrieben hat und vor einem Monat beim Notar unterschrieb. D.h. die Baugenehmigung lag vor dem notariellen Verkauf vor. Eigentlich ist alles andere einem Hausbauer nicht zuzumuten, wie hätte ich denn mein Haus vor der Baugenehmigung verkaufen und während der einjährigen Bauphase leben sollen? Hätte die Kfw damit tatsächlich Probleme meinen Antrag zu genehmigen oder ist mit dem Verkauf der alten Immobilie nicht unbedingt der offizielle Beurkundungstermin beim Notar gemeint?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Die KfW entscheidet beim Baukindergeld streng nach Einhaltung der Stichtage. Eine vorhandene Immobilie muss verkauft sein (Stichtag Notartermin), bevor die Baugenehmigung für eine neue Immobilie erteilt wird. Die Stichtage dürfen sich nicht überschneiden. Deshalb ist in Ihrem Fall die Förderung leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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