Halber Roter Punkt haben wir Okt. 17 erhalten, März 18 wurde das Grundstück vom Notar auf uns geschrieben, Oktober 18 bekommen wir den ganzen roten Punkt. Bekommen wir das Baukindergeld?
Für das Baukindergeld ist nicht der Baufreigabeschein (roter Punkt) entscheidend, sondern das Datum der Baugenehmigung. Wenn Sie diese nach dem 1.1.2018 erhalten haben und die Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Förderung beantragen.
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