Es geht um den Bauantrag - und die Frist für die Einreichung bei Inanspruchnahme von KfW 70. Bis Ende März 2016 ist Zeit für den Förderantrag bei der KfW. Gilt diese Frist auch für den Bauantrag - oder muss dieser bis 31.12.2015 gestellt sein?
Nein, der Bauantrag muss nicht bis Ende 2015 gestellt sein. Das Effizienzhaus 70 entspricht nach der Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ab Januar 2016 dem gesetzlichen Mindeststandard bei Neubauten. Es darf also weiterhin gebaut werden. Für eine KfW-Förderung ist der Energiestandard dann aber nicht mehr ehrgeizig genug.
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